Gem. § 28 Abs. 5 der Satzung sind Anträge, über welche Beschluss gefasst werden soll, spätestens eine Woche vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen.
Der vollständige Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag zur Satzungsänderung liegen ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung zur Einsichtnahme der Mitglieder in unseren Geschäftsräumen in Bopfingen (Hauptstr.1) und Unterschneidheim (Badstr. 3) zu den üblichen Geschäftszeiten aus und können online abgerufen werden.